Sparkasse 2004 vector logo

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About Sparkasse 2004
Eine Sparkasse ist ein Kreditinstitut mit der Aufgabe, der Bevölkerung Möglichkeiten zur sicheren und verzinslichen Geldanlage zu bieten und die örtlichen Kreditbedürfnisse zu befriedigen. Die Erzielung von Gewinnen ist hierbei nicht der Hauptzweck des Geschäftsbetriebes. Das Geschäftsgebiet einer Sparkasse ist in der Regel auf das Gebiet ihres Trägers, beispielsweise einer Gemeinde, eines Landkreises oder eines Zweckverbandes, begrenzt.
In Deutschland handelt es sich – bis auf wenige so genannte freie Sparkassen – um öffentlich-rechtliche Kreditinstitute, die auf der Basis des Kreditwesengesetzes (KWG), des Sparkassengesetzes ihres Bundeslandes und ihrer Satzung Bankgeschäfte betreiben. Die Sparkassensatzung basiert je nach Rechtsform entweder auf öffentlichem oder auf Privatrecht. In Österreich sind Sparkassen von Gemeinden oder von Sparkassenvereinen gegründete privatrechtliche Kreditinstitute im Sinne des österreichischen Bankwesengesetzes (BWG), die einem bundesweit einheitlichen Sparkassengesetz unterliegen.
Die Bezeichnung Sparkasse ist in Deutschland nach § 40 KWG und in Österreich nach § 94 BWG gesetzlich geschützt.
Sparkassen entstanden zumeist im 19. Jahrhundert, um den ärmeren Bevölkerungsschichten eine sichere Möglichkeit zu eröffnen, kleinste Kapitaleinlagen zur Risikovorsorge im Alter oder bei Krankheit verzinslich zurückzulegen. Die Institute unterlagen daher zunächst strengen Geschäftsbeschränkungen, die im Zeitablauf nach und nach gelockert wurden. Heute sind den Sparkassen regelmäßig alle Bankgeschäfte erlaubt, so dass sie inzwischen als Universalbanken betrieben werden.
Das Sparkassenmodell ist inzwischen in mehr als 80 Ländern verbreitet. In Deutschland stellen Sparkassen und Landesbanken eine Finanzsäule im so genannten Drei-Säulen-Modell des Finanzsektors dar. Die Interessenvertretung wird durch die Sparkassenverbände wahrgenommen.